Die Aufstellung eines Brandschutznachweises richtet sich hierbei hauptsächlich nach der bauaufsichtlich eingeführten BauVorlV:
Angaben über das Brandverhalten von Baustoffen, sowie Feuerwiderstandsfähigkeiten
Anforderungen an Bauteile und Einrichtungen, wie Brandwände, Trennwände, Decken, Öffnungen zur Rauchableitung etc.
Darstellung der Nutzungseinheiten und brandschutzrelevante Abstandsflächen
Beurteilung der Rettungswege, insbesondere Treppenräume, Flure, Rettungsgeräte der Feuerwehr, Maße etc.
Darstellung der Flächen für die Feuerwehr
Bemessung der Löschwasserversorgung und ggf. der Löschwasserrückhaltung
Angaben über technische Anlagen zum Brandschutz, wie BMA, Alarmierung, Rauchabzüge etc.
Angaben zum Organisatorischen Brandschutz, wie Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte etc.
Erarbeitung von Abweichungen oder Erleichterungen zum Brandschutz
Darstellung von Anpassungs- oder Harmonisierungsverlangen bei Bestandsgebäuden
Bei Bedarf bedienen wir uns dabei auch ingenieurmäßiger Verfahren, wie Brandlastberechnungen, Entrauchungsberechnungen oder Bemessungen von Bauteilen im Brandfall.
Im Bereich des organisatorischen Brandschutzes, z.B. bei der Erstellung von Brandschutzordnungen, Schulungen, Feuerlöschausbildung, Stellung eines Brandschutzbeauftragten, etc., arbeiten wir eng mit unserem Partnerbüro Kolter Ingenieure zusammen.
Im Bereich des organisatorischen Brandschutzes,
z.B. bei der Erstellung von Brandschutzordnungen, Schulungen, Feuerlöschausbildung, Stellung eines Brandschutzbeauftragten, etc., arbeiten wir eng mit unserem Partnerbüro Kolter Ingenieure zusammen.“
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